Geltungsbereich:
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der safeit GmbH und beziehen sich in gleicher Weise auf Unternehmer, natürliche und juristischen Personen. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit und werden ausdrücklich ausgeschlossen. Darüber hinaus sind auch alle Abweichungen dieser Bedingungen, die mit uns abgesprochen sein sollen, ausgeschlossen. Änderungen und Sonderregelungen werden nur durch unsere ausdrückliche Nennung und schriftliche Bestätigung wirksam.
Allgemeine Bestimmungen:
Die Vertragspartner bestätigen unverzüglich mündliche Vereinbarungen im Einzelnen in schriftlicher Form. Bestellungen oder Vertragsverhältnisse kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Materialbestellungen werden erst ausgeführt, wenn die unterschriebene Auftragsbestätigung bei der safeit GmbH eingegangen ist und die nötige Anzahlung dafür geleistet wurde. Solange diese Kriterien nicht erfüllt werden, sind Terminangaben als nicht verbindlich zu betrachten. Alle von der safeit GmbH ausgestellten Unterlagen wie Angebote, Pläne, Zeichnungen oder andere Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an die safeit GmbH herauszugeben. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu setzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Die auf der Website, in Prospekten, Angeboten oder anderen Dokumenten enthaltenen Angaben (z.B. Gewicht, Masse, technische Daten, Gebrauchswerte, etc.) und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Weiteren sind Produkte, welche handelsübliche Abweichungen oder technische Verbesserungen darstellen, zulässig. Ebenso auch das Ersetzen von Bauteilen durch gleichwertige Teile, solange diese den vertraglich vorgesehen Zweck nicht beeinträchtigen.
Leistungsverweigerung:
Wir, die safeit GmbH behalten uns vor, bei berechtigten Zweifeln oder Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit des Partners Aufträge abzulehnen. Des Weiteren sind wir berechtigt, bei gefährdeter Erfüllung unserer Zahlungsansprüche durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Partners Leistungen zu verweigern oder von Verträgen zurückzutreten. Um ein Vertragsverhältnis unter diesen Umständen weiterzuführen, hat der Partner Sicherheiten zu erbringen oder Vorkasse zu leisten. Sollten uns durch Verweigerung von Zahlungen für erbrachte Leistungen oder gelieferte Materialen Nachteile entstehen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Als Firma setzen wir auf ein partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Kunden und legen Wert auf eine vertragskonforme Erfüllung der getroffenen Vereinbarungen. Bei unvertretbaren Aufträgen sind wir aber berechtigt, diese abzulehnen und Leistungen dafür zu verweigern.
Lieferung:
Alle Lieferungen erfolgen an die auf der Auftragsbestätigung bestätigte Lieferadresse. Alle Liefertermine werden unter dem Vorbehalt angegeben, dass Hersteller und Transportunternehmen sich an die vereinbarten Termine halten können. Aufgrund von uns nicht kontrollierbaren Umständen können aber Lieferverzögerungen auftreten, wie z.B. Liefererschwerungen durch unvorhersehbare innere und äußere Immissionen. Des Weiteren können wir für die Dauer von Immissionen wie Unruhen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Sperrungen, Unfälle, usw. nicht verantwortlich gemacht werden. Sollte eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich sein, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Haftung für etwaige Verzögerungen kann von der safeit GmbH nicht übernommen werden und wird somit ausdrücklich ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für alle anders gearteten Schadenersatzansprüche seitens des Käufers. Risiko und Kosten für Transport, Versand oder Zustellung liegen allein beim Kunden. Lieferungen erfolgen nur an mit dem LKW befahrbare Baustellen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist für alle Anlieferungen eine Abladehilfe zu stellen, die beim Abladen der Ware mithilft. Sollte ein Abladen mit vereinbart werden, erfolgt dies immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sofern der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für die Entgegennahme nicht schafft oder nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse anzutreffen ist, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung oder allfällige Mehraufwendungen.
Preise und Zahlungskonditionen:
Alle angegebenen Preise sind beschränkt auf den angegebenen Zeitraum oder den laufenden Auftrag und beinhalten nur den aufgeführten Leistungs- und Lieferumgang. Nicht klar definierte oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Bei allen Angeboten und Aufträgen wird davon ausgegangen, dass Arbeiten zu Tageszeiten Montag bis Samstag ausgeführt werden können. Für alle Arbeitsstunden die während der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen ausgeführt werden müssen, entstehen Mehraufwendungen, für die ortsübliche Zuschläge berechnet werden.. Wurde ohne Zweifel festgestellt, dass das von uns gelieferte Material Fehler aufweist, so ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten. Im Übrigen können Gegenansprüche nur geltend gemacht werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das Rückbehaltsrecht kann nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Zahlungen aller Rechnungen hat, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zu erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Satzes bemisst sich an dem, was die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens gilt aber ein Satz von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Zahlungsverzug wird dies dem Partner schriftlich mitgeteilt und grundsätzlich die Erfüllung unserer Pflichten eingestellt. Bei Zahlungsverzug nach Materiallieferung oder Fertigstellung eines Werkes fallen Mahngebühren von 30 Euro an. Folgt auf die Mahnung keine Zahlung, wir nach dem Ablauf der Mahnfrist, spätestens aber 30 Tagen nach Mahnungsausstellung ein Betreibung / Inkassoverfahren eingeleitet.
Abnahme:
Die vereinbarten Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen und schriftlich zu bestätigen. Mängel und Feinjustierungen sind kein Grund eine Abnahme zu verweigern, sondern auf dem Abnahmeraport zu vermerken.
Gewährleistung:
Voraussetzung für jegliche Gewährleistung ist die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Ware ist bei Anlieferung zu prüfen. Lieferschäden und fehlende Elemente sind auf dem Lieferschein zu vermerken und uns schriftlich mitzuteilen. Weitere Mängel oder Falschlieferungen sind uns umgehend (müssen innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung per Post oder Email bei uns eingehen) schriftlich mitzuteilen und dürfen bis zur Klärung nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Werden trotzdem und ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vorgenommen, erlöschen diesbezüglich sämtliche Sachmängelansprüche. Die Beweislast für sämtliche Qualitätsmängel und Materialfehler obliegt dem Kunden. Dabei muss uns vom Kunden kurzfristig die Möglichkeit gewährt werden, die Mängel zu prüfen und fehlerhaftes Material auszusortieren. Versäumt der Kunde eine ordnungsgemäße Untersuchung und das Anzeigen der Mängel, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Eine Mängelanzeige wird nur als rechtsgültig und ordnungsgemäß akzeptiert, wenn folgende Faktoren enthalten sind: Einhaltung der Rügefrist, Einreichen von mehreren Bildern, auf denen der Schaden und dessen Umgebung klar zu erkennen sind, textliche Beschreibung von Umständen, Hergang, Ursache, Zeitpunkt, Ort und Art des Schadens. Grundsätzlich können Mängelansprüchen nur geltend gemacht werden, wenn sie bei der Abnahme festgestellt wurden, oder eine direkte Verschuldung der safeit GmbH nachgewiesen werden kann. Spätestens aber nach dem Ablauf von zwei Jahren nach Abnahme des Werkes verjähren alle Mängelansprüche. Bei unbeweglichen Werken nach einer Frist von fünf Jahre nach Abnahme des Werkes. Ein Rügen von Mängeln wird bei folgenden Gründen ausgeschlossen: Wenn die safeit GmbH zusammen mit dem Kunden eine Abnahme durchgeführt hat, da man die Fehler bei der Abnahme hätte feststellen können. Wenn weitere Bearbeitungen, Erweiterungen oder irgendwelche Veränderungen an Einzelteilen oder der Gebäudesubstanz durchgeführt werden. Wenn durch schuldhafte, falsche oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter Schäden entstehen. Das gleiche gilt für Abnutzung und Verschleiß der durch bestimmungsgemäß Nutzung entsteht. Wenn der Vertragspartner den Zugang zum Objekt nicht zum vereinbarten Termin gewährleistet hat. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behalten wir uns das Recht vor, nach eigener Wahl die Mängel zu beseitigen, entweder durch Nachbearbeitung, Ersatz oder Gutschrift. Wurde eine Nachbearbeitung erfolgreich von der safeit GmbH oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Partners abgegolten und weitere Forderungen ausgeschlossen. Kommt die safeit GmbH einer Aufforderung des Vertragspartners zur Mängelbeseitigung nach, hat dieser am vereinbarten Termin den Zugang zum Objekt zu gewährleisten. Mehrkosten und Mehraufwendungen, die durch Nichteinhaltung entstehen, werden in Rechnung gestellt und sind vom Vertragspartner zu vergüten. Das gleich gilt für Mängel, die vom Verbraucher selbst verschuldet wurden oder Mängel, die nicht die vereinbarten Vertragsbestimmungen betreffen. Bei Fremderzeugnissen haften wir nur im Rahmen der vom jeweiligen Erzeuger selbst geleisteten Gewähr. Bei Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, sind alle Rechts- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Darüber hinaus sind alle Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, wie z.B. aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Im Weiteren übernehmen wir keine Haftung für jegliche Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind oder durch eine in dem Auftrag nicht enthaltene unmittelbare Handlung. Im Besonderen kann die safeit GmbH für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögenschäden des Kunden nicht haftbar gemacht werden. Des Weiteren verzichtet der Kunde auf das Recht, mit uns abgeschlossene Rechtsgeschäfte wegen Irrtums anzufechten. Schadensersatzansprüche, bei Bearbeitung oder Montage nach eigenen Angaben, sowie Fehler aus Nichtbeachtung unserer technischen Informationen, sind ausgeschlossen. Ebenso Änderungen, die ohne unsere Einwilligung vorgenommen werden, sowie Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Dies gilt auch für allfällige nachteilige Folgen, die durch ungenaue oder undeutliche Angaben des Kunden erwachsen.
Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der safeit GmbH. Verletzt der Kunde die Vertragsbestimmungen oder kommt er in Zahlungsverzug, so gewähren wir durch eine schriftliche Mittelung eine letzte Frist, um den versäumten Pflichten nachzukommen. Verstreicht die Frist erfolglos, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ware zurück zu nehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den Zugang zu den gelieferten Waren zu gewährleisten und in Absprache mit uns einen genauen Zeitpunkt zu nennen, wann die Ware abgeholt werden kann. Zusätzlich ist er dazu verpflichtet, die Kosten für die Rückholung zu tragen. Werden unsere Waren mit anderen verbunden und zu einem neuen Produkt zusammengefügt, so erwerben wir Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes unserer Ware. Somit sind wir im Verhältnis zum Gesamtwert an allen Einnahmen, die durch Vermietung oder Verkauf des neuen Produktes entstehen, beteilig. Die uns im Verhältnis zustehenden Einnahmen sind unverzüglich an uns weiterzuleiten. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung der Ware diese sachgemäß zu lagern und vor Immissionen wie Wettereinflüsse, Vandalismus, Diebstahl, etc. zu schützen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle Forderungen und Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Ihnen, dem Kunden und der safeit GmbH ergeben, sind die Gerichte am Sitz der safeit GmbH in Hinwil ZH zuständig. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Schweizer Recht anzuwenden. Wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen und unser Recht einzufordern.